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Lava Garantiebedingungen
Die Landig + Lava GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hersteller“ genannt) gewährt 2 Jahre Garantie (bzw. bis zu 5 Jahre Garantie, Details siehe unten) auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Lieferdatum zum Kunden. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland sowie allen Ländern der Europäischen Union. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine kostenfreie Reparatur der Ware
Landig + Lava GmbH & Co. KG
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.
Hinweis: 5 Jahres Garantie bzw. Garantieverlängerung auf 5 JahreLava steht als Hersteller zu 100% hinter dem eigenen Produkt. Sie erhalten daher auf alle Vakuumiergeräte bis zu 5 Jahre Herstellergarantie (gegen Mehrpreis bei der Bestellung - Preise siehe unten). Diese verlängerte Herstellergarantie von 2 auf 5 Jahre, beinhaltet alle elektrischen, beweglichen Bauteile der Vakuumiergeräte wie Pumpe, Trafo, Elektronikplatine oder auch Schalter. Verschleißteile wie beispielsweise Dichtungen oder auch Teflonbänder sind davon jedoch ausgenommen.
Die Landig + Lava GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hersteller“ genannt) gewährt 5 Jahre Garantie, auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Lieferdatum zum Kunden. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland sowie allen Ländern der Europäischen Union. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine kostenfreie Reparatur der Ware
Landig + Lava GmbH & Co. KG
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.
Hinweis:
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